- Löschen Sie das Kind mit Decken, durch Wälzen am Boden oder mit Wasser.
- Kühlen Sie die verletzten Körperstellen unmittelbar nach dem Unfall 10 – 15 Minuten mit Wasser – das Wasser sollte dabei wegen Unterkühlungsgefahr nicht kälter als 20°C sein.
- Decken Sie die verletzten Areale danach mit sauberen Tüchern ab, und packen Sie das Kind in eine warme Decke.
- Suchen Sie dann ärztliche Hilfe auf. Im Notfall rufen Sie die Notfall-Nummer 144 an.
- Achtung: Crèmen, Salben, Öle, Zahnpasta oder Mehl gehören nicht auf eine Brandwunde. Berühren Sie die Wunde nicht und stechen Sie Brandblasen nicht auf.
Erschreckend: Der Inhalt nur einer Tasse Kaffee oder Tee kann bis zu 30 Prozent der Haut eines Säuglings oder Kleinkinds verbrühen. Alles, was heisser ist als 52 Grad Celsius wird die Kinderhaut bei Kontakt verbrühen oder verbrennen.
Laut Erhebungen aus Deutschland ist die Mehrzahl der Kinder mit thermischen Verletzungen jünger als 5 Jahre und hat eine Verbrühung erlitten.
10 Tipps, wie Sie Ihr Kind vor Verbrennungen schützen
Die 10 Tipps entstammen einer Broschüre der deutschen «Aktion Paulinchen». Hier können Sie die Broschüre im PDF-Format herunterladen.
Den Flyer «Feuer und Hitze» der Schweizer Initiative «hautstigma.ch» können Sie hier herunterladen.
Weiterführende Links
Paulinchen – eine Initiative für brandverletzte Kinder: www.paulinchen.de
Der 7. Dezember 2015 ist der Tag des brandverletzten Kindes: www.tag-des-brandverletzten-kindes.de/
In der Schweiz beteiligen sich u.a. das Inselspital Bern und Fachleute des Zentrums für brandverletzte Kinder des Kinderspitals Zürich mit Info-Ständen am Aktionstag.
Weitere Informationen
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