Wünschen Sie Rat? Mit dem «wir eltern»-Abo erhalten Sie gratis Beratung zu Schwangerschaft, Geburt, Stillen, Erziehung, Ernährung, Kinderheilkunde, Partnerschaft, Recht, Schule, Homöopathie, Zahnheilkunde. ? redaktion@wireltern.ch, Betreff «Beratung». Bitte Abonummer (ersichtlich auf der «wir eltern»-Family-Card) und Adresse angeben.
Antwort von Kirsten Jaeggi Oettli, lic.iur
Sie dürfen diese beiden Tage frei nehmen und Ihr Arbeitgeber muss Ihnen während dieser Zeit Lohnfortzahlung leisten, als ob Sie selbst krank wären. Durch die Begleitung Ihres Sohnes in das Spital erfüllen Sie eine gesetzliche Pflicht, da Sie für das Wohlergehen Ihres Kindes verantwortlich sind. Diese Pflicht können Sie in diesem Fall an niemand delegieren, da der Arzt auf eine persönliche Begleitung durch Sie besteht. Gemäss Obligationenrecht (OR) Art. 324a ist eine solche Abwesenheit zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gleich zu behandeln wie eine Erkrankung des Arbeitnehmers. Sie brauchen ein Arztzeugnis des Kinderarztes, der Ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz begründet und klar aufzeigt, warum Ihre Präsenz bei Ihrem Sohn für den Erfolg des Eingriffs von Bedeutung ist.
Weitere Informationen
Leseempfehlung

«So erkennen Sie gute Wanderschuhe für Kinder»
Für Bergtouren, Wanderungen und Waldtage brauchen Kinder gute Schuhe: Die wichtigsten Kriterien, auf die Eltern beim Kauf von Kinderwanderschuhen achten sollten.
Zum Artikel

«Essen Sie mit Verstand in der Schwangerschaft»
Verboten oder empfohlen? Die Schwangerschaft verändert auch den Speisezettel. Ein paar einfache Regeln für eine gesunde Ernährung.
Zum Artikel