Die Heilpädagogische Früherziehung ist sinnvoll, wenn ein Kind in der motorischen, emotionalen, sozialen, sprachlichen und/oder geistigen Entwicklung auffällt. Häufige Anhaltspunkte sind: Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität, fehlendes Lerninteresse, ungewöhnliches Spiel- oder Sozialverhalten.
- Die Früherziehung soll die Lernfähigkeit des Kindes wecken und das Kind in allen Entwicklungsbereichen fördern.
- Das Angebot richtet sich an alle entwicklungsauffälligen Kinder bis 7 Jahren. «Tatsächlich kann die Früherziehung nicht früh genug beginnen», sagt Thomas Holzer, Leiter des Heilpädagogischen Dienstes der St. Josef-Stiftung in Bremgarten. «Denn hat ein Kind einen Entwicklungsrückstand von sechs Monaten, lässt sich durch einen frühen Start der Fördermassnahmen eher vermeiden, dass er sich vergrössert.»
- Die Anmeldung für eine heilpädagogische Abklärung erfolgt durch Eltern, Kinderarzt, Mütterberaterin, Spielgruppenleiterin, Kindergärtnerin oder eine andere Fachperson. In jedem Fall müssen die Eltern ihr Einverständnis geben.
- Im Regelfall werden Kosten für die Heilpädagogische Früherziehung von der IV und dem Wohnkanton übernommen.
- Die Fördermassnahme erfolgt einmal pro Schulwoche durch heilpädagogisch ausgebildete Fachleute, in der Regel beim Kind zu Hause. Das Kind bleibt so in seiner vertrauten Umgebung und wird nicht von fremden Reizen abgelenkt.
- Im Vordergrund steht das gemeinsame Spielen und Handeln in Alltagssituationen. Das Angebot umfasst auch die Beratung der Eltern und anderer Bezugspersonen in Erziehungsfragen.
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