detail

«Kinderkrach und Nachbarnärger»

Muss ich nun meinen Kindern schon um diese Zeit das Spielen und Toben verbieten? Juristin Kirsten Jaeggi Oettli gibt Auskunft.

detail

«Kinderkrach und Nachbarnärger»

Muss ich nun meinen Kindern schon um diese Zeit das Spielen und Toben verbieten? Juristin Kirsten Jaeggi Oettli gibt Auskunft.

Wir wohnen in einer Mietwohnung mit unseren drei kleinen Kindern zwischen 1 ½ und 5 Jahren. Nun fühlt sich unsere Nachbarin durch den Kinderlärm gestört, insbesondere wenn sie abends kurz vor 18 Uhr von der Arbeit nach Hause kommt und den Feierabend geniessen möchte. Der Kinderlärm entsteht vor allem durch spielen und herumrennen im Gang und manchmal durch Bobby Car-Fahren. Die Nachbarin verlangt, dass um 18 Uhr Ruhe ist. Muss ich nun meinen Kindern schon um diese Zeit das Spielen und Toben verbieten? In unserer Hausordnung ist eine Ruhezeit von 21.30 Uhr bis 7 Uhr angesetzt. C.S.

Nein, Sie müssen Ihren Kindern um diese Zeit das Spielen nicht grundsätzlich verbieten; Sie halten sich ja an die Ruhezeiten. Mieter haben das Recht «normal» in ihrer Wohnung zu leben und in einem Haushalt mit drei Kleinkindern geht es nun mal lauter zu und her als bei alleinstehenden Personen. Es gilt gemeinhin als zumutbar, dass Kinder in der Wohnung spielen und rennen. Allerdings sind Mieter laut Mietrecht verpflichtet, die Wohnung sorgfältig zu gebrauchen. Damit ist unter anderem gemeint, dass auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht genommen werden muss. Diese Pflicht wird oft in der Hausordnung näher umschrieben und konkretisiert, zum Beispiel durch die Festsetzung von Ruhezeiten.

Bevor Sie oder Ihre Nachbarin sich an den Vermieter wenden, wäre es ratsam, das Problem in einem Gespräch zu lösen. Versuchen Sie mit Ihrer Nachbarin eine einvernehmliche Lösung zu suchen und ihr in einzelnen Punkten entgegenzukommen. Vielleicht können sie vereinbaren, dass Ihre Kinder auf das Bobby Car-Fahren verzichten. Dies ist ohnehin ein Grenzfall: Da das Bobby Car-Fahren eher ein Spiel für draussen ist, ist fraglich, ob es sich mit der Pflicht zum sorgfältigen Gebrauch der Mietwohnung vereinbaren lässt.


Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin

Leseempfehlung


tile

«Soll das eigene Kind auch vegan leben?»

Bei der Mutter gibts Fleisch, beim Vater nicht. Und wie ernährt sich das Kind, das in zwei Haushalten lebt? Der Zürcher Autor Thomas Meyer macht sich Gedanken über Gesundheit und sein veganes Gewissen.



Zum Artikel
tile

«Erziehungsfallen»

Warum muss ich alles immer zig Mal sagen? Warum hören meine Kinder nicht auf mich? Kinder lernen viel von ihrem Umfeld und gerade in der Familie gibt es viele Erziehungsfallen, in die Eltern immer wieder hinein geraten. In diesem Video zeigt Kathrin Buholzer, wie Sie Ihren Kindern Anweisungen geben können, damit diese besser befolgt werden.



Zum Artikel