Antwort von Juristin Kirsten Jaeggi Oettli
Ich kann Sie beruhigen: Auch als Angestellte im Stundenlohn haben Sie Anspruch auf Schwangerschaftsurlaub und Mutterschaftsentschädigung. Bedingung ist, dass Sie regelmässig arbeiten, also nicht nur punktuell an Weihnachten oder in den Sommerferien. Wenn Sie also grundsätzlich regelmässig einen Tag in der Woche arbeiten, so gelten Sie als erwerbstätig und haben dieselben Rechte wie Mitarbeitende mit Monatslohn.
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«3. Woche»
Merkwürdig aber korrekt: Weil man die Schwangerschaftsdauer vom ersten Tag der letzten Menstruation an berechnet, sind Sie zum Zeitpunkt der Zeugung bereits am 1. Tag der 3. Schwangerschaftswoche.
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