Am 7. Juni 2017 hat der Nationalrat – wie zuvor schon Ständerat und Bundesrat – einer Gesetzesänderung zugestimmt, die die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs vorsieht, wenn ein Neugeborenes nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss.
Eine Frau, die geboren hat, untersteht während den ersten acht Wochen nach der Geburt eines Kindes einem Arbeitsverbot. Wenn ihr Neugeborenes für mehr als drei Wochen im Spital bleiben muss, kann sie beantragen, dass die Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung auf den Tag aufgeschoben wird, an dem ihr Kind nach Hause kann. Zwischen dem Zeitpunkt der Geburt und dem Zahlungsbeginn der Mutterschaftsentschädigung war ihr Einkommen bisher nicht gesichert – und das in einer für eine junge Mutter ohnehin sehr belastenden Lage. Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates wird diese unbefriedigende Situation behoben.
Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, freut sich über diesen Entscheid. Die betroffenen Mütter müssten damit künftig während der Dauer des Arbeitsverbots nach der Niederkunft keinen Lohnverlust mehr in Kauf nehmen, schreibt die Organisation in Ihrer Medienmitteilung.
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