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Die Leserin schreibt: Mein Mann und ich sind seit acht Jahren verheiratet und haben drei Kinder (3, 6 und 8 Jahre alt). Nun hatten wir eine riesige Krise während des Lockdowns, als wir acht Wochen lang alle zusammen zu Hause in unserer zu kleinen Wohnung sassen. Es gab oft heftigen Streit, was zu einem Zerwürfnis zwischen meinem Mann und mir geführt hat. Nun sehen wir keine gemeinsame Zukunft mehr und sind beide damit einverstanden, uns scheiden zu lassen.
Dazu nun meine Frage: Ist es richtig, dass wir uns sofort, ohne vorherige Trennung, scheiden lassen können?
Juristin Kirsten Jaeggi Oettli antwortet: Ja, die Ehepartner können sich sofort scheiden lassen, wenn beide damit einverstanden sind, unabhängig davon ob gemeinsame Kinder da sind oder nicht. Die sogenannte Scheidung auf gemeinsames Begehren kann beim Gericht am Wohnsitz eines der Ehegatten eingereicht werden. Falls einer der Ehepartner sich der Scheidung widersetzt, muss zuerst eine zweijährige Trennungsfrist abgewartet werden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann auch gegen den Willen eines Ehegatten auf Scheidung geklagt werden.
So weit zum Rechtlichen. Ihre Ehekrise scheint in engem Zusammenhang mit dem Lockdown zu stehen, was eine absolute Ausnahmesituation war, mit vielen Schwierigkeiten für eine fünfköpfige Familie. Sich aus einer solchen Krisensituation für eine Scheidung zu entscheiden, scheint mir ein zu radikaler und einschneidender Schritt zu sein.
Eine Trennung als Verschnaufpause könnte sinnvoll sein, um innezuhalten, den eigenen Standpunkt zu bestimmen und die Implikationen für die ganze Familie sorgfältig anzuschauen.
Hierzu kann auch Hilfe angenommen werden, zum Beispiel in einer Paar- oder Einzeltherapie. Unabhängige, kompetente Fachpersonen können helfen, Distanz zu schaffen, eine klarere Sicht auf das Geschehene zu bekommen und Perspektiven aufzuzeigen.
Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin
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