217 Stiefväter und 3 Stiefmütter haben 2016 das Kind ihrer Ehepartner adoptiert. Doch die Stiefkind-Adoption in heterosexuellen Beziehungen wurde in den letzten Jahren zunehmend kontrovers und kritisch betrachtet. «Stiefkinder werden Untersuchungen zufolge überwiegend dem neuen Partner zuliebe und nicht um der Kinder willen adoptiert», schreibt Ingeborg Schwenzer, deutsche Rechtswissenschaftlerin und emeritierte Professorin an der Universität Basel 2013 in einem Gutachten im Auftrag des Bundesamts für Justiz. Oft sei es nicht im Interesse des Kindes, jede rechtliche Bindung zum biologischen Elternteil und dessen Verwandtschaft wie Grosseltern, Tanten und Onkel und so weiter abzuschneiden. Es dürfe gefordert werden, die Stiefkind-Adoption weiter einzuschränken, wenn nicht gar abzuschaffen, so Ingeborg Schwenzer. Mit der Revision des Adoptionsrechts ist nun das Gegenteil passiert. Die Regeln für die Stiefkind-Adoption wurden gelockert. Für Schwenzer wäre als Alternative zur Adoption denkbar, dass nach einer gewissen Zeit des Zusammenlebens eine «elterliche Verantwortung» oder «Mitverantwortung» auf den Stiefelternteil übertragen werden könnte, beispielsweise durch eine Vereinbarung oder durch eine gerichtliche Zuteilung.